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Fachlich nicht überzeugende Beratung in einem laufenden VerfahrenIch habe die Geschäftsstelle des VdK Rosenheim aufgesucht, um Unterstützung für ein laufendes Widerspruchsverfahren im Schwerbehindertenrecht zu erhalten. Leider wurde ich im Beratungstermin fachlich sehr enttäuscht. Anstatt auf meine detailliert vorliegenden medizinischen Berichte und Facharztbefunde einzugehen, wurden mir bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen für einen GdB 50 unzutreffende Auskünfte erteilt, die nicht der aktuellen Rechtslage der Versorgungsmedizin-Verordnung entsprechen. Zudem wurden mir bezüglich des Übergangs zur Agentur für Arbeit unbegründete Szenarien über eine angebliche Reha-Pflicht und einen erneuten Rentenantrag geschildert. Dies geschah, obwohl der Beraterin bekannt war, dass ein Rentenverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist und für eine Reha-Teilnahme ein ärztliches Gegenattest vorliegt. Aufgrund dieser für mich unbefriedigenden und fachlich nicht zielführenden Beratung habe ich meine Mitgliedschaft fristgerecht gekündigt. Mein Verfahren habe ich mittlerweile vollkommen eigenständig direkt bei der zuständigen Behörde eingereicht. Ich kann diese Geschäftsstelle daher leider nicht weiterempfehlen.
Josef Flötzinger
38 Jahre Mitgliedschaft beim VdK, 6 Jahre meine Frau — zusammen über 3.700 € Beiträge. 15 Jahre war ich Behindertensprecher und habe den VdK aktiv empfohlen. Wir haben den Verband nie in Anspruch genommen. Und als wir ihn zum ersten Mal brauchten — mitten in 14 Wochen voller rechtswidriger Bescheide zweier Krankenkassen (BKK firmus und Barmer), falscher Einstufungen, fehlender Statusfeststellungen, fehlerhafter Datenübermittlung, rechtswidriger Abbuchungen, Mahnungen, Ruhendstellung und sogar Vollstreckungsandrohung — bekamen wir vom VdK nur eines: Ablehnung. Die Landesrechtsstelle übernahm ungeprüft die rechtswidrige Verwaltungspraxis der Kassen, unterstellte uns, wir wollten „nur Geld sparen“, und erklärte den Fall für abgeschlossen. Auf sechs konkrete juristische Fragen erhielten wir eine Ein‑Satz‑Antwort. Einfache Rechtsgrundlagen wurden ignoriert: Eine freiwillige Versicherung ist nur vorrangig, wenn sie tatsächlich besteht. Eine „Möglichkeit“ ist kein Versicherungstatbestand. Wenn kein Pflichtversicherungstatbestand mehr besteht und keine freiwillige Versicherung vorliegt, greift die Auffangversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Das ist Gesetz — keine Meinung. Der VdK hat seine Beratungspflicht nach § 14 SGB I erheblich verletzt. Unsere fristlose Kündigung war die einzig richtige Konsequenz. Unser Fazit nach 44 Jahren Mitgliedschaft: Spart euch die 85 € Jahresbeitrag. Geht davon lieber einmal gut essen. Wir sind froh, dass uns moderne KI‑Systeme in diesem Albtraum besser begleitet haben als der Verband, der eigentlich für Menschen wie uns da sein sollte.
Josef Simon
Hilfe und Unterstützung um meine Interessen durchzusetzen.
Harald Thivessen
Sehr kompetente und fachlich sehr gute Beratung, in meinem Fall für Behinderte.
Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.
Laut Impressum
Für Bayern Vdk liegen bisher 4 öffentliche Bewertungen vor (2,9 von 5) — für ein abschließendes Urteil ist die Datenlage noch dünn. Zur Einordnung: der Firmensitz (Forsthausenstr. 68, 63931 Kirchzell, Deutschland) ist öffentlich dokumentiert, Kontaktdaten liegen offen. Prüfen Sie zusätzlich Impressum und Vertragsbedingungen.
Bayern Vdk hat seinen Sitz in Forsthausenstr. 68, 63931 Kirchzell, Deutschland. Die Angabe stammt aus öffentlichen Quellen und dem Impressum.
Nein. Das Profil von Bayern Vdk ist öffentlich, aber nicht vom Unternehmen beansprucht. Deshalb kann Bayern Vdk hier nicht auf Bewertungen antworten. Die Firma kann das Profil kostenlos beanspruchen.
Bayern Vdk: Antwortet blitzschnell. Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.
Nein. erfahrungen.app löscht, versteckt oder verkauft keine Bewertungen — auch nicht für verifizierte Unternehmen. Firmen können öffentlich antworten, aber Kritik bleibt stehen.
Öffentliche Registerdaten zu Bayern Vdk (Kirchzell) liegen vor.
Auch nicht für Geld. Unclaimed ist fair. Claimed gibt das Mikrofon — nicht den Radiergummi.