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Anonym
Sehr gute Erfahrung von Anfang bis Ende. Alles war transparent, zuverlässig und deutlich unkomplizierter als erwartet. Man merkt, dass hier Wert auf einen guten Service gelegt wird. Ich würde den Anbieter jederzeit wieder nutzen.
Rolf
Bewertungsurteil: enttäuscht! schlecht! Es ist äußerst äußerst auffällig, dass das BfArM bis heute den sog. "COVID-19-Test", einen RT-PCR-Test, nicht amtlich validiert hat! Dieser Test wird momentan in Deutschland fälschlicherweise dazu benützt, um "steigende Coronazahlen" zu beweisen sowie die 2. Welle. Der Test wird dazu hauptsächlich bei Asymptomatischen eingesetzt. Und das alles, obwohl die nationalen Referenzlabore dem RKI seit April 2020 keine SARS-CoV-2 mehr melden und die Epidemie von nationaler Tragweite damit eigentlich per Definition beendet ist. Es wird daher mutmaßlich gelogen! Laut einhelliger Wissenschaft kann dieser Test... - keine Infektion(en) feststellen - keine klinische Krankheit diagnostizieren - damit auch keine Krankheit COVID-19 diagnostizieren. Die Bezeichnung als COVID-19-Test ist daher irreführend und äußerst manipulierend. Daher ist der Test?mutwillig?... - nicht zur klinischen Diagnose zugelassen worden. - nicht amtlich validiert worden, obwohl erforderlich. Dies hat zur Folge, dass dieser Test auch nicht gerichtsverwertbar ist, zumal die derzeitige Falsch-Positiv-Rate im quasi "Unermesslichen" ist! Von 100 positiv Getesteten sind in dieser Niedrigprävalenz vermutlich ca. 90 Personen in Wirklichkeit NEGATIV. Reine Mathematik und Statistik, leicht nachprüfbar! Alle verwaltungsrechtlichen, strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitrechtlichen Verfahren sind daher auf SAND gebaut und gemäß unseren gesetzlichen Vorgaben eigentlich einzustellen. Doch das BfArM schweigt!?!?!? All das hat meiner Bewertung nach das BfArM zu verantworten, zumindest, weil die verbeamteten Behörden- und Abteilungsleiter mutmaßlich gegen die Remonstrationspflicht als Beamte verstoßen, wenn sie diesen Misstand dulden und nicht bis zur letzten Instanz im Gesundheitsministerium durchremonstrieren. Es handelt sich also um Dienstvergehen wegen des Verstoßes gegen beamtenrechtliche Grundsätze. Meiner Bewertung nach werden nach der Coronakrise im BfArM einige Beamtenstellen frei werden, wenn das rechtliche Nachspiel seinen Lauf begonnen hat. Muss es soweit kommen? Zum Glück berichtet mittlerweile das BAG Schweiz, die US-CDC und auch Prof. Dr. Kämmerer als PCR-Fachkraft bei corona-ausschuss.de, Sitzung 4, in gleicher Weise über den FAKE der PCR-Einsetzung in der Gesellschaft. Ich hoffe, dass BfArM ist nicht von der Politik beeinflusst, diesen Test rechtswidrig als Infektionstest darzustellen? s. auch weitere Bewertungen rki.de bayern.de bundesverfassungsgericht.de
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Für Bfarm liegen bisher 2 öffentliche Bewertungen vor (4,1 von 5) — für ein abschließendes Urteil ist die Datenlage noch dünn. Zur Einordnung: der Firmensitz (Loerfeldstr. 20, 58313 Herdecke, Deutschland) ist öffentlich dokumentiert, Kontaktdaten liegen offen. Prüfen Sie zusätzlich Impressum und Vertragsbedingungen.
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Auch nicht für Geld. Unclaimed ist fair. Claimed gibt das Mikrofon — nicht den Radiergummi.