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Rolf
Die BLAK nimmt aktuell Stellung und pinkelt sich damit sinnbildlich selbst ans Bein, denn es wird vermutlich eines Tages schwere rechtliche Konsequenzen für sie haben... und die werden TEUER sein... womöglich wird man den ein oder anderen Mitarbeiter auch wegen Wissenschaftsbetrug und Korruption dran bekommen... Es geht um die Stellungnahme zu "Evidenz der Vernunft." Leider hat die BLAK völlig überlesen, dass die benannte Verordnung an benannter Stelle offenkundig rechtswidig ist, denn es widerspricht langjähriger und herrschender Evidenz in der Medizin als auch im Medizinrecht. Zu finden ist die Stellungnahme hier aus dem Archiv: https(://) archive (.) is/UhuPE Leider hat die BLAK wohl übersehen, was das RKI noch am 21.12.2021 von sich gibt, wie peinlich!!! Zitat: "* Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion ODER DURCH DEN NACHWEIS VON SPEZIFISCHEN ANTIKÖRPERN ERFOLGEN, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein." Zitatende. Auch haftungsrechtlich reicht der Nachweis völlig aus! Sogar für Arbeitgeber! Daher können in Schulen, öff. Verkehrsmitteln uvm. auch Personen mit ärztlichem Attest sein und fahren, wenn sie einen positivem Antikörpernachweis bzw. ein Immunitätsattest in der Tasche haben. Ein Genesenenzertifikat ist gar nicht notwendig, aber ist daher auch ausstellbar, auch wenn das Computerprogramm der Apotheken nach der Veröffentlichung des RKI offenkundig falsch programmiert wurde. § 2 Nr. 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung widerspricht der Wissenschaft und der Wahrheit und ist damit Willkür. Wie war das nochmal mit dem Willkürverbot?? Die Empfehlung nach einer durchstandenen Infektion noch einen Booster zu brauchen, entbehrt jeder Tatsache. Erst vor kurzer Zeit gab es in den USA einen Ausschuss, in dem der Sprecher der US-CDC Seuchenschutzbehörde Stellung nehmen musste. Er wurde gefragt, ob sie nur einen einzigen Fall der Covid-Reinfektion nachweisen können, besser also einer Erkrankung nach einer bereits durchgemachten Covid-Erkrankung. Die CDC konnte nicht einen einzigen Beweis anführen das dies möglich ist. Was ist das denn????? Über dies wissen wir doch, liebe BLAK, dass der stochastische Wert, der positive Vorhersagewert der PCR bei rund 10% bei asymptomatischen Personen liegt, die nie erkranken. Auch universitär wurde längst in Deutschland nachgewiesen (RTL Punkt 12 berichtete!), dass 80% der PCR-Positiven gar nicht infektiös waren. D.h. die BLAK stiftet gerade ihrer Apotheker an, Bürgern ein Genesenenzertifkat auszustellen, obwohl diese - sofern asymptomatisch - 80-90% gar kein Corona hatten, sonden rechtlich Falsch-Positiv waren. D.h. eben auch, dass die Apotheker der BLAK den Bürgern, die gar nicht genesen sind und damit nicht immun, ein falsches Zertifikat ausstellen - und das wissen sie auch noch! Gleichzeitig verbieten sie es, den Immunstatustest der anerkannt ist (Antikörper), anzuerkennen. Leute Leute Leute! Liebe BLAK: Ihr schafft euch selbst ab.... wirklich unglaublich was ihr da bringt....
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