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Gutachteninstitut Erfahrungen

3,8von 5 · Gut

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Anonym

Deutschland · 4. September 2026

Verifizierte Bewertung

Genau so sollte es sein

Sehr gute Erfahrung von Anfang bis Ende. Alles war transparent, zuverlässig und deutlich unkomplizierter als erwartet. Man merkt, dass hier Wert auf einen guten Service gelegt wird. Ich würde den Anbieter jederzeit wieder nutzen.

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4. September 2026

Sascha Korz

Deutschland · 15. Januar 2026

Verifizierte Bewertung

Fristen werden ignoriert, Stellungnahme bleibt aus.

Trotz Vorgabe seitens der BG Gutachten innerhalb von 30 Tagen zu erstatten werden Aufträge angenommen, ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen, wo bereits im Vorfeld bewusst und vor allem bekannt ist, das diese Fristen nicht eingehalten werden können. Dem Versicherten entsteht hierdurch nicht nur einfach nur ein zeitlicher Schaden, durch die immense Verzögerung können finale sowie elementare Bescheide nicht getroffen werden und es entsteht ein finanzieller Schaden, der Psychische Schaden durch den existentiellen Druck wiegt noch deutlich höher. Allen sei geraten Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und bei Bedarf einzufordern, zur Not auch gerichtlich.

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15. Januar 2026

_regular

Deutschland · 22. November 2025

Verifizierte Bewertung

Unprofessionell und fachlich mangelhaft

Unprofessionell und fachlich mangelhaft Meine Begutachtung durch das Medizinische Gutachteninstitut Hamburg ergab gravierende fachliche und methodische Defizite: 1. Fachliche Mängel und unzureichende Aktenauswertung: Trotz gerichtlicher Beauftragung zur Einschätzung funktionaler Teilhabeeinschränkungen erfolgte keine strukturierte Anamnese und keine erkennbare Auswertung der vorliegenden Fachunterlagen. Die Auseinandersetzung mit spezifischen neurologischen Diagnostik blieb oberflächlich. Dokumentierte Einschränkungen wurden in der Bewertung nicht berücksichtigt oder verzerrt wiedergegeben. Die angewandte Untersuchungsmethodik war nicht nachvollziehbar. 2. Fehlerhafte Klassifikation neurologischer Störungsbilder: Neurologische Diagnosen (Autismus-Spektrum, Kleine-Levin-Syndrom, ADHS) wurden als "psychische Störungen" klassifiziert. Symptome wurden nicht differenzialdiagnostisch eingeordnet, sondern psychopathologisch umgedeutet. Meine Schilderungen zu Reizverarbeitung, Schmerzwahrnehmung und Schlafbedarf wurden entweder nicht dokumentiert oder inhaltlich entstellt dargestellt. 3. Unangemessene und auftragsfremde Fragestellungen: Während der Begutachtung wurden Fragen gestellt, die in keinem Bezug zum gerichtlichen Auftrag standen. Beispiele: "Wie ist das mit Sex in Ihrer Ehe, wie genau und wie oft?“ und "Können Sie Ihre Kinder anfassen, als sie noch klein waren?“. Solche Fragen sind für die Beurteilung von Teilhabeeinschränkungen nicht relevant, sind übergriffig und überschreiten jeden Begutachtungsrahmen. 4. Pathologisierung autistischer Kommunikationsmuster: Die Begutachtung enthielt Formulierungen wie "roboterhaft" und "nicht authentisch" zur Beschreibung meiner Kommunikation. Detailorientierte Ausdrucksweise wurde als "manipulativ" interpretiert. Fachlich fundierte Selbstauskunft wurde systematisch abgewertet. Eine neurologisch bedingte Schlafstörung wurde als "Regressionswunsch" klassifiziert: die Gutachterin deutete damit ein dokumentiertes neurochemisches Problem in ein psychologisches bzw. charakterliches Defizit der begutachteten Person um. 5. Festhalten an nachweislich veraltetem diagnostischem Stand: Trotz vorliegender aktueller fachärztlicher Diagnostik orientierte sich die Begutachtung an einem über 10 Jahre alten Klinikbericht, dessen Einschätzungen durch nachfolgende neurologische Befunde fachlich überholt sind. Die Praxis, aktuelle medizinische Erkenntnisse zugunsten veralteter Dokumentation zu ignorieren, wird derzeit vom Medizinischen Dienst im Rahmen einer Prüfung auf Behandlungsfehler bewertet. Dokumentierte Konsequenzen: Das erstellte Gutachten bildete die Grundlage für eine gerichtliche Entscheidung, die meine tatsächlichen funktionalen Einschränkungen nicht abbildet. Die gutachterliche Bewertung widersprach der vorliegenden fachärztlichen Diagnostik und den dokumentierten Alltagseinschränkungen. Fazit: Das Medizinische Gutachteninstitut Hamburg erfüllte in meinem Fall nicht die Standards für objektive, differenzierte und respektvolle Begutachtung. Für Personen mit komplexen neurologischen Profilen (Autismus-Spektrum, ADHS, seltene neurologische Syndrome) kann ich das Institut nicht empfehlen. Die Begutachtungssituation war methodisch mangelhaft und in ihrer Wirkung kontraproduktiv für eine sachgerechte Beurteilung.

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22. November 2025

Die Akte

Antwortet blitzschnell

Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.

Häufige Fragen zu Gutachteninstitut

Ist Gutachteninstitut seriös?

Für Gutachteninstitut liegen bisher 3 öffentliche Bewertungen vor (3,8 von 5) — für ein abschließendes Urteil ist die Datenlage noch dünn. Zur Einordnung: der Firmensitz (Mönckebergstr. 5, 20095 Hamburg, Deutschland) ist öffentlich dokumentiert, Kontaktdaten liegen offen. Prüfen Sie zusätzlich Impressum und Vertragsbedingungen.

Wo hat Gutachteninstitut seinen Sitz?

Gutachteninstitut hat seinen Sitz in Mönckebergstr. 5, 20095 Hamburg, Deutschland. Die Angabe stammt aus öffentlichen Quellen und dem Impressum.

Ist das Profil von Gutachteninstitut beansprucht?

Nein. Das Profil von Gutachteninstitut ist öffentlich, aber nicht vom Unternehmen beansprucht. Deshalb kann Gutachteninstitut hier nicht auf Bewertungen antworten. Die Firma kann das Profil kostenlos beanspruchen.

Antwortet Gutachteninstitut auf Bewertungen?

Gutachteninstitut: Antwortet blitzschnell. Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.

Kann Gutachteninstitut negative Bewertungen löschen lassen?

Nein. erfahrungen.app löscht, versteckt oder verkauft keine Bewertungen — auch nicht für verifizierte Unternehmen. Firmen können öffentlich antworten, aber Kritik bleibt stehen.

Wo ist Gutachteninstitut im Handelsregister eingetragen?

Öffentliche Registerdaten zu Gutachteninstitut (Hamburg) liegen vor.

Wir löschen keine Bewertungen.

Auch nicht für Geld. Unclaimed ist fair. Claimed gibt das Mikrofon — nicht den Radiergummi.