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Parkon Erfahrungen

1,3von 5 · Schlecht

242 Bewertungen

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1,3

Schlecht · von 5 Sternen

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242

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Parkplatz

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Sofia Castano

Schweiz · 27. August 2026

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einfach ein gesetz nutzen dass nicht…

einfach ein gesetz nutzen dass nicht durchdacht ist um geld zu machen, lächerlich

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27. August 2026

Buddy Ryan Hobbs

Schweiz · 25. August 2026

Verifizierte Bewertung

Gerichtsverfahren Gewonnen!

Gerichtsverfahren Gewonnen! Wird Zeit dass solchen Absockerfirmen mal eine Ohrfeige gegeben wird! Parkon hat mich am 11. April 2026 angezeigt weil ich auf dem Parkplatz des Mediamarkts Winterthur ohne zu bezahlen geparkt habe. Grund: Ich hatte kein Münz und der Automat nimmt keine Karten. Ich war 3 bis höchstens 4 Minuten da drinn. Vor Gericht wurde dann Entschieden: 1. Nach Art. 309 Abs. 1 Bst. a der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO; SR 312.0) eröffnet die Strafverfolgungsbehörde eine Untersuchung, wenn sich aus den Informationen und Berichten der Polizei, aus der Strafanzeige oder aus ihren eigenen Feststellungen ein konkreter Tatverdacht ergibt. Damit die Strafverfolgungsbehörde auf eine Strafanzeige eintritt, muss somit ein Tatverdacht für eine strafbare Handlung vorliegen, welcher die Eröffnung einer Untersuchung oder den direkten Erlass eines Strafbefehls nach Art. 309 Abs. 4 StPO rechtfertigt. Sind die fraglichen Straftatbestände oder die Prozessvoraussetzungen eindeutig nicht erfüllt, verfügt die Strafverfolgungsbehörde in Anwendung von Art. 310 Abs. 1 Bst. a StPO die Nichtanhandnahme. 2. Gemäss Art. 258 der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO; SR 272) kann, wer an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, beim Gericht beantragen, dass jede Besitzstörung zu unterlassen ist und eine Widerhandlung auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft wird. Mit dem gerichtlichen Verbot können gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts ausschliesslich Besitzstörungen abgewehrt werden, also namentlich die Inanspruchnahme des Bodens durch das Abstellen von Fahrzeugen. Wird eine zu entrichtende Parkgebühr nicht bezahlt, ist darin jedoch keine von Art. 258 ZPO geschützte Besitzstörung zu sehen, da die Sachherrschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird (zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 6B_998/2024 vom 15. Juni 2026 E. 2.5.2). 3. Den vorliegenden Akten zufolge liegt keine Besitzstörung vor, etwa indem das Fahrzeug ohne Berechtigung auf dem Grundstück abgestellt worden wäre, sondern die Missachtung des gerichtlichen Verbots wird ausschliesslich mit der nicht erfolgten Bezahlung der Parkgebühr begründet. Nach der oben ausgeführten Praxis des Bundesgerichts fällt dies nicht unter den Schutz des gerichtlichen Verbots. Somit ist der fragliche Straftatbestand eindeutig nicht erfüllt, weshalb die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Untersuchung oder den direkten Erlass eines Strafbefehls nicht gegeben sind und das vorliegende Übertretungsstrafverfahren nicht anhand zu nehmen ist.

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25. August 2026

M. V.

Schweiz · 19. August 2026

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Man sollte die "Busse" dieser…

Man sollte die "Busse" dieser Pseudo-Polizisten nicht bezahlen und bei einer allfälligen Betreibung Rechtsvorschlag erheben. Dann muss diese Firma die Rechtmässigkeit ihrer Forderung vor Gericht beweisen.

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19. August 2026

Rosie

Schweiz · 17. August 2026

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Strafbefehl für einen Roller kaum grösser als ein Velo

Für einen 50er Roller habe ich von der Parkon GmbH, an einem Unterstand, ohne Verbotsschild, zuerst eine Busse und danach ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft und kürzlich im Juli 2026 eine dritte Zahlungsaufforderung erhalten. Obwohl der Roller seit mehr als 5 Monate nicht mehr dort steht und ich die Bussen sowie den Strafbefehl bezahlt habe. Überlegt mal, den ganzen bürokratischen, staatlich subventionierten Aufwand für einen mickrigen Roller, der kaum grösser als ein Velo ist. Das ist unverhältnismässig und völlig übertrieben. Das Grundstück auf dem der Roller stand, gehört der kath. röm. Kirche in Emmen. Auf meine telefonische Nachfrage hin, hat die Kirche keine Kenntnis über eine aktuelle Zahlungaufforderung der Parkon GmbH. Das ist Rufmord gegenüber der Kirche und Betrug gegenüber mir als Privatperson. Ich fühle mich belästigt und bedroht von ihren aggressiven Geschäftsgebaren. Der Rechtsstaat in dem wir leben, versagt immer mehr. Ich streue diesen Kommentar.

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17. August 2026

Reto Holzer

Schweiz · 5. August 2026

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Piratenfirma: Umtriebsentschädigungen als Geschäftsmodell

Habe auf einem Parkplatz in Matzingen parkiert auf dem keine richterliches Parkverbot aufgestellt ist. Innert 10 min klemmte ein EZ-Schein mit der Forderung einer Umtriebsentschädigung auf der Scheibe. Ich habe es versäumt die Parkuhr zu füttern, was mein Fehler ist. Daraufhin bin ich auf die homepage von Parkon. Habe die Bedingungen gelesen, welche vorhanden sein müssen damit Parkon die Bewirtschaftung macht. Es muss ein richterliches Parkverbot bestehen. Parkon ist seinen eigenen Richtlinien nicht treu. Das hat alles System. Es muss mich jemand beobachtet haben als ich das Fahrzeug abgestellt habe. Diese Masche ist im Netz überall zu finden. Das eine Kirchgemeinde in Matzingen eine solche Firma beaufträgt lässt mich langsam aber sicher ein unserer Gesellschaft zweifeln. Parkon ist nur über ein Kontaktformular zu erreichen. Es wird genau einmal auf eine Anfrage reagiert. Danach wird auf weitere Korrespondenz nicht mehr reagiert. Diese Piratenfirma ist unterirdisch

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5. August 2026

Die Akte

Antwortet blitzschnell

Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.

Alternativen zu Parkon

Parkplatz-Ranking →

Häufige Fragen zu Parkon

Ist Parkon seriös?

Parkon erreicht aktuell 1,3 von 5 Sternen aus 242 unabhängigen Bewertungen — Gesamturteil „Schlecht“. Zur Einordnung: der Firmensitz (Industriestrasse 26, 8404 Winterthur, Schweiz) ist öffentlich dokumentiert. Alle Stimmen bleiben öffentlich: erfahrungen.app löscht keine Bewertungen gegen Geld.

Wie bewerten Kunden Parkon?

Kundinnen und Kunden bewerten Parkon im Schnitt mit 1,3 von 5 Sternen („Schlecht“) auf Basis von 242 Bewertungen. 70 davon stammen aus den letzten 12 Monaten.

Wo hat Parkon seinen Sitz?

Parkon hat seinen Sitz in Industriestrasse 26, 8404 Winterthur, Schweiz. Die Angabe stammt aus öffentlichen Quellen und dem Impressum.

Welche Alternativen zu Parkon gibt es?

Die bestbewerteten Anbieter in der Branche Parkplatz sind JustPark (4,1 von 5), ParkVia (4,3 von 5), Parking (2,1 von 5). Das vollständige Ranking mit allen Anbietern finden Sie in der Branchenübersicht auf erfahrungen.app.

Ist das Profil von Parkon beansprucht?

Nein. Das Profil von Parkon ist öffentlich, aber nicht vom Unternehmen beansprucht. Deshalb kann Parkon hier nicht auf Bewertungen antworten. Die Firma kann das Profil kostenlos beanspruchen.

Antwortet Parkon auf Bewertungen?

Parkon: Antwortet blitzschnell. Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.

Kann Parkon negative Bewertungen löschen lassen?

Nein. erfahrungen.app löscht, versteckt oder verkauft keine Bewertungen — auch nicht für verifizierte Unternehmen. Firmen können öffentlich antworten, aber Kritik bleibt stehen.

Wo ist Parkon im Handelsregister eingetragen?

Öffentliche Registerdaten zu Parkon (Winterthur) sind über das Zefix einsehbar.

Wir löschen keine Bewertungen.

Auch nicht für Geld. Unclaimed ist fair. Claimed gibt das Mikrofon — nicht den Radiergummi.