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Walter Bösch
Habe vor 5 Jahren etwas bestellt. Bekam dann eine Rechnung die ich auf der Post einbezahlt habe. Den ganzen Betrag. Jetzt nach 5 Jahren kommt eine Rechnung über Fr. 2.35.Wie kann noch etwas offen sein, da ich den gesamten Betrag, der auf dem Einzahlungsschein Stand einbezahlt habe. Finde das eine grosse Sauerei!!!
Gassmann
Perfekte Beratung, Lieferung, Zahlung und Rechnungsverlauf
Tach Eles
Es geht um eine Forderung aus dem Jahr 2023. Besonders fragwürdig ist dabei Folgendes: Am 14.10.2023 sowie am 12.11.2023 wurden mir jeweils CHF 25.– für eine angebliche Adressnachforschung belastet – innerhalb von nur einem Monat somit insgesamt CHF 50.–. Trotz dieser angeblichen Nachforschungen habe ich keine entsprechende Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung erhalten. Bis heute ist für mich deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb zweimal eine kostenpflichtige Adressnachforschung durchgeführt worden sein soll, wenn Paycard offenbar nicht in der Lage war, mich zu erreichen. Ich verlange daher weiterhin den konkreten Nachweis beider Adressnachforschungen. Ich möchte wissen, wann, durch wen, bei welcher Stelle und mit welchem konkreten Ergebnis diese Nachforschungen durchgeführt wurden und welche tatsächlichen Kosten Paycard dafür entstanden sind. Eine blosse Behauptung, es seien Nachforschungen durchgeführt worden, genügt nicht als Beleg für die Rechtmässigkeit der erhobenen Gebühren. Besonders stossend ist zudem, dass mir die Angelegenheit erst diese Woche – rund drei Jahre nach Entstehung der Forderung – durch die Infoscore AG als Inkassobüro zugestellt wurde. Die ursprüngliche Forderung von CHF 120.– ist dabei „eigentlich“ längst bezahlt bzw. durch meine Zahlungen weitgehend erledigt worden. Dass Paycard jedoch bereits selbst erhebliche Gebühren aufgeschlagen hat und nun zusätzlich die von Infoscore AG geltend gemachten „Fantasie“-Nebenforderungen hinzukommen, führt dazu, dass aus einer ursprünglichen Forderung von CHF 120.– mittlerweile eine massiv höhere Forderung geworden ist. Rechnet man die von Infoscore AG zusätzlich verlangten und von mir bestrittenen Fantasiepositionen hinzu, würde sich die ursprüngliche Forderung beinahe versechsfachen. Für mich ist das keine seriöse und transparente Forderungsbearbeitung, sondern Abzocke pur. Ich bestreite ausdrücklich nicht eine tatsächlich geschuldete Hauptforderung und den darauf anfallenden gesetzlichen Verzugszins. Was ich aber nicht akzeptiere, ist die künstliche Aufblähung einer ursprünglichen Forderung durch nicht nachvollziehbare Gebühren und weitere pauschale Inkassopositionen. Besonders befremdlich finde ich schliesslich Ihre Mitteilung, wonach es sich bei meiner Anfrage bereits um die „dritte Anfrage“ handle und weitere Korrespondenz nicht mehr beantwortet werde. Wenn ein Mitarbeiter einem Konsumenten mitteilt, dass er zu einer Forderung keine weiteren Fragen stellen solle, weil bereits mehrfach danach gefragt wurde, dann widerspiegelt dies aus meiner Sicht die Haltung eines Unternehmens sehr deutlich: Aus möglichst wenig möglichst viel Geld machen – und sobald der Konsument Einwände erhebt oder Nachweise verlangt, wird abgeblockt. Genau diese Haltung ist für mich nicht akzeptabel. Ich werde weiterhin nachfragen, solange meine konkreten Fragen nicht beantwortet sind. Ob es sich dabei um die erste, dritte oder zehnte Anfrage handelt, ist irrelevant. Ein Unternehmen kann sich nicht dadurch seiner Erklärungspflicht entziehen, dass es die berechtigten Fragen des Konsumenten einfach als „wiederholend“ bezeichnet. Meine zentrale Frage bleibt daher unbeantwortet: Warum wurden mir zweimal CHF 25.– für eine angebliche Adressnachforschung verrechnet, wenn ich trotz dieser Nachforschungen keine Mahnung erhalten habe und die Forderung erst rund drei Jahre später über ein Inkassobüro bei mir geltend gemacht wird? Ich erwarte hierzu eine konkrete Antwort sowie die entsprechenden Nachweise. Eine weitere pauschale Abfertigung meiner Anfrage werde ich nicht als sachgerechte Beantwortung akzeptieren.
Shaban Qovanaj
Supper weiter so
Vanessa
Bewertung Sehr unfreundliches und wenig kundenorientiertes Personal. Ich wollte den „Kauf auf Rechnung“ nutzen, da dies bei mir früher möglich war. Dieses Mal hat es jedoch nicht funktioniert. Ich habe zweimal nachgefragt, warum das plötzlich nicht mehr möglich ist, da ich keine klare Antwort erhalten habe. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass man mir in dieser Angelegenheit keine Antwort mehr geben werde. Ich finde es sehr enttäuschend, dass eine einfache Frage nicht freundlich und nachvollziehbar beantwortet wird. So sollte man meiner Meinung nach nicht mit Kunden umgehen.
Typische Antwortzeit unter 7 Tagen.
Laut Impressum
Laut Impressum
Paycard erreicht aktuell 3,0 von 5 Sternen aus 547 unabhängigen Bewertungen — Gesamturteil „Durchschnittlich“. Zur Einordnung: der Firmensitz (Thiersteinerallee 12, 4053 Basel, Schweiz) ist öffentlich dokumentiert. Alle Stimmen bleiben öffentlich: erfahrungen.app löscht keine Bewertungen gegen Geld.
Kundinnen und Kunden bewerten Paycard im Schnitt mit 3,0 von 5 Sternen („Durchschnittlich“) auf Basis von 547 Bewertungen. 220 davon stammen aus den letzten 12 Monaten.
Paycard hat seinen Sitz in Thiersteinerallee 12, 4053 Basel, Schweiz. Die Angabe stammt aus öffentlichen Quellen und dem Impressum.
Nein. Das Profil von Paycard ist öffentlich, aber nicht vom Unternehmen beansprucht. Deshalb kann Paycard hier nicht auf Bewertungen antworten. Die Firma kann das Profil kostenlos beanspruchen.
Paycard: Antwortet zügig. Typische Antwortzeit unter 7 Tagen.
Nein. erfahrungen.app löscht, versteckt oder verkauft keine Bewertungen — auch nicht für verifizierte Unternehmen. Firmen können öffentlich antworten, aber Kritik bleibt stehen.
Öffentliche Registerdaten zu Paycard (Basel) sind über das Zefix einsehbar.
Auch nicht für Geld. Unclaimed ist fair. Claimed gibt das Mikrofon — nicht den Radiergummi.