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Anonym
Sehr gute Erfahrung von Anfang bis Ende. Alles war transparent, zuverlässig und deutlich unkomplizierter als erwartet. Man merkt, dass hier Wert auf einen guten Service gelegt wird. Ich würde den Anbieter jederzeit wieder nutzen.
B.M.
Meine Ansprechpartnerin für Mietrecht war Frau Lorentz. Inhalt waren Differenzen mit dem Vermieter zur Betriebskostenabrechnung. Es folgten große Ankündigungen, aber vor dem Amtsgericht war keine Initiative zu erkennen. Die Vorträge der Gegenseite wurden kommentarlos hingenommen und ein eigener Vortrag erfolgte nicht. Trotz Vorlage von geschäftlichen Buchungsunterlagen war Frau Lorentz nicht in der Lage das Gericht von deren Authenzität zu überzeugen. Obwohl vom Finanzamt anerkannt wurden die Unterlagen über Mietzahlungen nicht akzeptiert. Dieses Kunststück muss man erst mal schaffen. Wenn ich meine Vertretung selbst übernommen hätte wäre das Ergebnis besser und günstiger gewesen als in dieser Konstellation. Nie mehr RA Karthein und Kollegen.
Andrea Caruso
Bewertung nach Klage vom 27. Dezember 2023 der Kanzlei RAe Karthain und Kollegen gegen mich. Veröffentlichungsdatum: 22.12.2024 Ende August 2023 nahm ich per E-Mail Kontakt mit dieser Kanzlei, um einen Besprechungstermin bezüglich eines möglichen Auftrags für eine Klage auf Einsichtnahme in Hausverwaltungsunterlagen zu vereinbaren. In meinen E-Mails an die Kanzlei vor dem Besprechungstermin, der für den 5. September 2023 geplant war, stellte ich klar, dass ich ausschließlich an einer Klage vor Gericht interessiert war, da ich bereits erfolglos versucht hatte, eine außergerichtliche Lösung durch eine Fristsetzung an die Eigentümergemeinschaft für die Durchsetzung meines Anspruchs auf Einsichtnahme (§ 18 Abs. 4 WEG) per Einschreiben (c/o Hausverwaltung) zu erreichen. Am 5. September 2023 schlug Frau Andrea Lorentz, eine Anwältin der Kanzlei, zunächst außergerichtliche Maßnahmen vor oder als zweite Option eine Klage vor Gericht. Sie machte jedoch deutlich, dass für die Klage der Abschluss einer ergänzenden Honorarvereinbarung erforderlich war. Ich erklärte ebenfalls, dass ich die Kosten so gering wie möglich halten wollte und daher nur eine Klage nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes beauftragen würde. Dies geschah aus Rücksicht auf die Eigentümergemeinschaft, gegen die die Klage gerichtet gewesen wäre. Da die Anwältin daraufhin den Auftrag für die Klage ohne eine solche Honorarvereinbarung nicht annehmen wollte, entsprach keine der vorgeschlagenen Optionen meinen Interessen. Der Termin wurde daher nach kurzer Zeit beendet. Nach diesem Termin teilte ich der Kanzlei noch am selben Tag per E-Mail mit, dass ich das Treffen als nicht zielführend empfand und bat darum, keine Kosten für diesen Termin in Rechnung zu stellen. Trotzdem erhielt ich am 12. September 2023 eine Rechnung über 249,90 € inkl. MwSt. für eine Erstberatung. Meiner Ansicht nach überschritt dieser Betrag die in § 34 RVG festgelegte Obergrenze von 190,00 € netto (226,10 € brutto) für eine Erstberatung, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass über den für mich erfolglosen Termin hinaus keine schriftliche Beratung stattgefunden hat. Ich beanstandete die Rechnung per Einschreiben vom 18. September 2023 und habe sie nicht bezahlt, da ich die Kanzlei nicht mit einer Erstberatung, sondern mit einer Klage beauftragen wollte. Als Folge der Nichtzahlung verklagte mich die Kanzlei Ende Dezember 2023 vor dem Amtsgericht Mainz, wo ich auch die Rechnung über 249,90 € statt 226,10 € beanstandet habe, ohne eine Klärung zu bekommen. Ferner wurden in der Klageschrift Aussagen aufgeführt, die ich in meiner Klageerwiderung widerlegt habe. Diese Aussagen hatten keinen Bezug zum Klageverfahren und wurden in die Klageschrift aufgenommen, um mich in einem ungünstigen Licht darzustellen. Die gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht Mainz, bei der ich als beklagte Partei vernommen wurde, und die Anwältin der Kanzlei, Frau RA. Andrea Lorentz, als Zeugin vernommen wurde, endete mit einem Urteil 100% zu meinen Ungunsten. Da die Berufung, trotz meinem Antrag, nicht zugelassen wurde, hatte ich keine Möglichkeit, mich weiter gegen das Urteil zu wehren. Im Nachgang zu diesem Gerichtsverfahren habe ich immer noch nicht verstanden, welche Leistung ich erhalten habe und worin die rechtliche Beratung bestand, die ich verurteilt wurde, zu bezahlen. Der gesamte Vorgang war für mich zeitaufwendig und belastend. Auf Basis meiner persönlichen Erfahrungen kann ich diese Kanzlei nicht empfehlen. Diese Bewertung gibt meine persönliche Meinung und meine tatsächlichen Erfahrungen mit der Kanzlei wieder.
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Laut Impressum
Für Rechtsanwalt Karthein Und Kollegen liegen bisher 3 öffentliche Bewertungen vor (3,9 von 5) — für ein abschließendes Urteil ist die Datenlage noch dünn. Zur Einordnung: der Firmensitz (Kaiserstraße 18, 55116 Mainz, Deutschland) ist öffentlich dokumentiert, Kontaktdaten liegen offen. Prüfen Sie zusätzlich Impressum und Vertragsbedingungen.
Rechtsanwalt Karthein Und Kollegen hat seinen Sitz in Kaiserstraße 18, 55116 Mainz, Deutschland. Die Angabe stammt aus öffentlichen Quellen und dem Impressum.
Die bestbewerteten Anbieter in der Branche Webentwickler sind GoDaddy (4,3 von 5), Hostinger (4,0 von 5), Bluehost (4,2 von 5). Das vollständige Ranking mit allen Anbietern finden Sie in der Branchenübersicht auf erfahrungen.app.
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Auch nicht für Geld. Unclaimed ist fair. Claimed gibt das Mikrofon — nicht den Radiergummi.