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Dr. Roland E.Winkler
Immer sachlich, kompetent, auf den Punkt
Kunde
Die Kommunikation zwischen SOS Verkehrsrecht und dem Vorort beauftragten Anwalt und Gericht war schlecht. Der Großteil der Kommunikation zwischen mir und SOS Verkehrsrecht lag dem Vorort beauftragten Anwalt nicht vor unf dem Gericht wurde vor Prozessbeginn nicht einmal die Bevollmächtigung für den lokalen Anwalt vorgelegt. Die Richterin war entsprechend verärgert, so hatte ich eine schlechte Positionen zum Prozessbeginn. Die Vorgehensweise ist wohl bei Gericht bekannt. Schade, ich habe für die Zukunft daraus gelernt.
Dietmar Gerber
Wenn man mir Hilfe anbietet in einem Rechtsstreit mit einem Streitwert von 89 €, kann man mir nicht eine Rechnung in Höhe von € 150,00 zusenden, auch wenn das womöglich die Selbstbeteiligung meiner Rechtschutzversicherung war. Darüber hätte man mich meines Erachtens vorher informieren müssen. Jetzt muss meine Versicherung zahlen und ich zahle dasBußfeld und € 150,00 - vielen Dank!
Uwe
Ich hatte eine Verkehrsangelegenheit, die laut ihrer Aussagepositiv für mich ausgehen sollte, ist sie nicht( egal Pech).Dann wurde es über Verkehrsrechtschutz abgewickelt mit einem Selbstbehalt. Beim Überweisen des Betrages kam von meiner Sparkasse der Vermerk Iban und Empfänger nicht übereinstimmend. ( Bei ignorieren kann das Geld verloren gehen, was doch Anwälte in Deutschland wissen müssen.) Dann habe ich angerufen ( wo auch fragwürdige Personen erreicht wurden, von ihnen mir gesagt wurde ich soll ein BIC mit eingeben, was innerhalb Deutschland aber nicht geht. Obwohl ich mehrfach angeschrieben habe ( sogar mit Screenshot) wurde mir dann ein Mahnbescheid zugestellt. Was mit mit Kopien in den Widerspruch geht. Obwohl es doch ganz einfach gewesen wäre mir zuverlässige Bankdaten zu senden. Sind nur auf schnelles Geld aus, ist meine Erfahrung. Finger weg ist meine Empfehlung, lieber einen Fachanwalt vor Ort in Betracht ziehen, da stimmt auch dann der Empfänger:)) auch gehen sie Persönlich auf meine Belange ein.
Emre Can
Klage gewonnen – Endurteil vom 21.08.2026 Klageerwiderung Sehr geehrte Damen und Herren, in dem genannten Rechtsstreit zeige ich meine Verteidigungsanzeige an und beantrage: Die Klage wird abgewiesen. Begründung: Die geltend gemachte Honorarforderung ist nicht berechtigt. Ein wirksamer Vertragsschluss ist nicht zustande gekommen, da meine Willenserklärung durch eine gezielte Manipulation und irreführende Zusicherungen seitens der Klägerin herbeigeführt wurde. 1. Fehlender Vertragswille nach Erstkontakt: Nach dem ersten telefonischen Erstgespräch mit der Klägerin hatte ich mich bewusst gegen eine Beauftragung entschieden. Ich habe den mir nach diesem Gespräch zugesandten Link zur Beauftragung nicht genutzt, da ich aufgrund meiner Skepsis hinsichtlich der Kostenstruktur kein Mandat erteilen wollte. Dies war für mich eine finale Entscheidung. 2. Manipulation durch proaktiven Anruf: Erst durch einen erneuten, proaktiven Anruf seitens der Klägerin, der einige Zeit nach dem Erstgespräch erfolgte, wurde ich gezielt dazu gedrängt, den Button zur Beauftragung zu betätigen. In diesem Telefonat wurde mir meine bestehende Skepsis durch die explizite Zusicherung genommen, dass für mich „keinerlei Kosten“ entstünden und ich „kein finanzielles Risiko“ trage. Die Aussage war sinngemäß, dass dies für mich „keinen Cent“ koste. Der Klick auf den Button war somit keine eigenständige, informierte Willenserklärung, sondern die direkte Folge einer gezielten telefonischen Beeinflussung. 3. Beweisvereitelung durch die Klägerin: Die Klägerin hat zu verstehen gegeben, dass Beratungsgespräche aufgezeichnet werden. Ich habe die Klägerin bereits mit Schreiben vom 14.07.2025 und 23.07.2025 (siehe Anlagen) zur Herausgabe der entsprechenden Tonaufnahme aufgefordert, um die Gesprächsinhalte zu klären. Die Klägerin hat diese Herausgabe konsequent verweigert. Ich beantrage daher, die Klägerin zur Vorlage der Tonaufnahme des besagten zweiten Telefonats zu verpflichten. Sollte die Klägerin die Aufnahme nicht vorlegen, ist dies zu meinen Gunsten als Beweisvereitelung zu werten. 4. Konstanz der Einwände und Einigungsbemühen: Ich weise darauf hin, dass ich die Kostenforderung unmittelbar nach Erhalt der ersten Rechnung als unberechtigt zurückgewiesen habe. Meine Einwände sind konsistent und spiegeln den Sachverhalt wider, den ich bereits im Juli 2025 – zeitnah zu den Ereignissen – dargelegt habe. Ergänzend ist festzuhalten, dass ich mich bereits in der Vergangenheit proaktiv um eine außergerichtliche Einigung bemüht und der Klägerin einen Betrag in Höhe von 200,00 Euro angeboten habe, um die Angelegenheit einvernehmlich beizulegen – dies jedoch ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Klägerin hat dieses Entgegenkommen abgelehnt. Ergänzend weise ich darauf hin, dass es sich bei meiner Schilderung um keinen Einzelfall handelt. Eine Auswertung öffentlich zugänglicher Erfahrungsberichte (siehe Anlage 3) belegt, dass eine Vielzahl weiterer Verbraucher identische Erfahrungen mit der Klägerin gemacht hat. Es wird dort übereinstimmend berichtet, dass Mandate durch irreführende telefonische Zusagen angebahnt werden, in denen die Kostenfreiheit betont wird, um die Verbraucher zu einem Klick zu bewegen. Dies lässt auf eine systematische Vertriebsstrategie der Klägerin schließen, die darauf abzielt, die informierte Entscheidung des Verbrauchers durch telefonische Überredung zu umgehen. Beweis: Anlage 1: E-Mail-Korrespondenz vom Juli 2025 (Dokumentation meines Widerspruchs und der Forderung nach Herausgabe der Aufzeichnung). Anlage 2: Dokumentation meines Einigungsangebots (200,00 Euro). Beweisantrag: Vorlage der Tonaufnahme des zweiten Telefonats durch die Klägerin. Anlage 3: Dokumentation identischer Vorgehensweisen. Ich sehe der weiteren Korrespondenz entgegen. Mit freundlichen Grüßen
Sos Verkehrsrecht erreicht aktuell 4,3 von 5 Sternen aus 6.586 unabhängigen Bewertungen — Gesamturteil „Gut“. Zur Einordnung: das Profil ist vom Unternehmen verifiziert, der Firmensitz (Sonnenallee 260/262, 12057 Berlin, Deutschland) ist öffentlich dokumentiert, Kontaktdaten liegen offen. Alle Stimmen bleiben öffentlich: erfahrungen.app löscht keine Bewertungen gegen Geld.
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Die bestbewerteten Anbieter in der Branche Anwaltskanzlei sind rightmart (4,2 von 5), Hopkins Rechtsanwälte (4,7 von 5), WEHRMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (4,9 von 5). Das vollständige Ranking mit allen Anbietern finden Sie in der Branchenübersicht auf erfahrungen.app.
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Auch nicht für Geld. Unclaimed ist fair. Claimed gibt das Mikrofon — nicht den Radiergummi.