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GÁBOR
Ich habe ein neues HP EliteBook 845 G11 bei nullprozentshop.de gekauft. Bereits beim ersten Nutzungstag stellte sich heraus, dass das HP-System für dieses Gerät eine abgelaufene Garantie anzeigte und die Registrierung auf der offiziellen HP-Seite nicht möglich war – obwohl das Gerät neu und mit gültiger Rechnung belegt ist. Die Reaktion des Shops war erschreckend: Mitarbeiter Mathias erklärte, die Garantie sei eine „freiwillige Herstellerleistung" und nicht ihre Angelegenheit. Meine Fristen wurden „vorsorglich zurückgewiesen". Dabei ist nach § 434 i.V.m. § 439 BGB eindeutig der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet – unabhängig davon, ob die Garantie beworben wurde oder nicht. Der Shop verkauft Ware mit mangelhaftem Garantiestatus und lehnt jede Verantwortung ab. Wer hier kauft, riskiert, bei Problemen allein gelassen zu werden. Ich habe den Fall dem Europäischen Verbraucherzentrum gemeldet und behalte mir rechtliche Schritte vor.
Andor Boczonadi
Am 04.03. habe ich einen zweiten Monitor bestellt und danach fast zwei Wochen lang keine verlässliche Information erhalten. Letzten Freitag wurde mir im Chat noch gesagt, dass der Versand wahrscheinlich am Wochenende erfolgt. Nichts davon ist passiert. Erst nachdem ich heute erneut selbst nachgefragt habe, wurde mir plötzlich mitgeteilt, dass der Monitor doch nicht mehr lieferbar ist. Kurz danach kam dann auch die E-Mail dazu. So etwas muss man Kunden deutlich früher mitteilen und nicht erst dann, wenn sie wieder selbst nachhaken. Also zusammengefasst: lange Wartezeit, keine klare Kommunikation, falsche Hoffnung auf Versand, dann die Mitteilung „nicht lieferbar“, Ein solcher Ablauf ist schlicht inakzeptabel.
Marvin Wolkner
Ich verstehe die negative Bewertung nicht. 2 Tage nach der Bestellung kam das Paket schon an. Unter anderem wird der nullprozentshop von Notebooksbilliger gesteuert, welches keine schlechten Bewertungen hat
Naofumi
Vom Versand bis zur Rückabwicklung dauert es Ewigkeiten. Chat sagt auch immer was anderes.
Michael
Positiv: Bestellung und Lieferung einer AMD Ryzen 7 9700X verliefen reibungslos und zügig. Negativ: Nach Ausfall der CPU nach 1,5 Monaten zeigt sich ein mangelhafter Umgang mit gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Ich habe am 24.08.2025 eine AMD Ryzen 7 9700X CPU über nullprozentshop.de (ein Angebot der notebooksbilliger.de AG) erworben. Die Lieferung war schnell und ohne Mängel. Die Abwicklung des Gewährleistungsfalles ist jedoch mangelhaft und wird der Verantwortung eines großen Händlers nicht gerecht. Chronologie des Problems und notwendiger Aufwand Der Prozessor fiel bereits am 10.10.2025 aus. Um die Ursache zweifelsfrei zu klären, beauftragte ich eine Fachwerkstatt. Die Diagnose erhielt ich am 24.10.2025. Sie bestätigte den Defekt der CPU (Kosten: 80 €). Die Reklamation erfolgte am 24.10.2025 an den Service von nullprozentshop.de. Das NBB-Serviceteam übernahm die Abwicklung und forderte die Einsendung, die am 28.10.2025 mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung erfolgte. Mangelhafte Bearbeitung und unberechtigte Verzögerung Ab dem 30.10.2025 begann die systematische Verzögerung und Ablehnung meiner Rechte: • Verzögerung durch Servicepartner: NBB informierte, dass die CPU an einen Servicepartner weitergeleitet wird (Grund: NBB ist kein zertifizierter Servicepartner). Die Bearbeitungszeit wurde mit "circa 2 bis 4 Wochen" angegeben. Dies ist ein systematischer Mangel, der die gesetzlich geschuldete zügige Nacherfüllung durch den Vertragspartner unnötig verzögert. • Juristisch unhaltbare Ablehnung: In meiner E-Mail vom 04.11.2025 forderte ich die Nacherfüllung (Austausch) bis zur finalen Frist am 18.11.2025 und die Erstattung der 80 € Diagnostikkosten. Eine 14-tägige Frist für die Ersatzlieferung einer Standardkomponente ist nach § 439 Abs. 1 BGB ("angemessene Frist") objektiv vertretbar. Da ich die Reklamation bereits am 24.10. ausgelöst hatte, habe ich NBB also eine längere Reklamationsfrist von 25 Tagen eingeräumt. NBB lehnte die gesetzte Frist am 06.11.2025 "vorsorglich" ab, ohne dafür eine rechtliche Begründung zu liefern. NBB lehnte die Kostenübernahme für die Fehleranalyse mit der Begründung ab, diese sei nicht "vorher abgesprochen" gewesen. Dies ignoriert § 439 Abs. 2 BGB (Aufwendungsersatz) bzw. § 280 Abs. 1 BGB. Die Diagnose war notwendig, um überhaupt festzustellen, welche Komponente defekt ist. Zum Zeitpunkt der Beauftragung (13.10.) war mir nicht bekannt, dass die bei NBB gekaufte CPU mangelhaft ist. Eine "vorherige Absprache" war sachlich unmöglich und rechtlich nicht erforderlich. Mittlerweile hat NBB nach aufwändigem Mailverkehr die CPU „im Rahmen der Kundenzufriedenheit“ ausgetauscht. Der Austausch erfolgte „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz“. Die Erstattung meiner Kosten hat NBB wiederholt abgelehnt und bot mir nur einen Warengutschein von 10€ für ihren Shop als „kleine Wiedergutmachung“ an. Die Kosten der notwendigen Fehlerdiagnose zur Feststellung des Ausfalls der CPU und der Kosten für meinen Organisationsaufwand sind jedoch gemäß § 439 Abs. 2 BGB (Aufwendungsersatz) bzw. § 280 Abs. 1 BGB von NBB zu tragen. Fazit: NBB wickelt Gewährleistungsfälle nicht rechtskonform ab. Statt sachlicher Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Ansprüchen (§§ 437 ff. BGB) erfolgen pauschale Ablehnungen ohne rechtliche Begründung. Die angekündigte Bearbeitungszeit ist unangemessen lang. Die "Gewährleistungsüberprüfung" der CPU trotz vorliegender Diagnose durch eine Computerwerkstatt erweckt den Eindruck, dass entweder Ablehnungsgründe gesucht werden oder der Servicepartner überlastet ist. Die Kommunikation ist von Unkenntnis des Gewährleistungsrechts geprägt. Als negativ zu bewerten ist auch die Tatsache, dass NBB laut ihren AGB nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dies ist zwar bei Online-Händlern verbreitet und rechtlich zulässig, versperrt Kunden aber den kostengünstigen Weg einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Im Konfliktfall bleibt nur der teure Gang zum Gericht.
Für nullprozentshop.de liegen bisher 14 öffentliche Bewertungen vor (3,0 von 5) — für ein abschließendes Urteil ist die Datenlage noch dünn. Zur Einordnung: Unternehmenssitz: Deutschland. Prüfen Sie zusätzlich Impressum und Vertragsbedingungen.
Die bestbewerteten Anbieter in der Branche Bank sind N26 (4,1 von 5), ING Deutschland (4,2 von 5), Skipton Building Society (4,3 von 5). Das vollständige Ranking mit allen Anbietern finden Sie in der Branchenübersicht auf erfahrungen.app.
Nein. Das Profil von nullprozentshop.de ist öffentlich, aber nicht vom Unternehmen beansprucht. Deshalb kann nullprozentshop.de hier nicht auf Bewertungen antworten. Die Firma kann das Profil kostenlos beanspruchen.
nullprozentshop.de antwortet hier nicht auf Bewertungen. Ohne beanspruchtes Profil kann die Firma hier nicht antworten.
Nein. erfahrungen.app löscht, versteckt oder verkauft keine Bewertungen — auch nicht für verifizierte Unternehmen. Firmen können öffentlich antworten, aber Kritik bleibt stehen.
Auch nicht für Geld. Unclaimed ist fair. Claimed gibt das Mikrofon — nicht den Radiergummi.